Geänderte Zustellung des Amtlichen Mitteilungsblattes des Marktes Nittendorf
Ab der Ausgabe 02/2019 ist es nicht mehr möglich, das Amtliche Mitteilungsblatt des Marktes Nittendorf im Rahmen der üblichen Flächenverteilung an Haushalte zuzustellen, die ihren Briefkasten mit einem Werbeverbot gekennzeichnet haben. Um auch für diese Haushalte die Zustellung sicherzustellen, kann in diesen Fällen eine Einzelzustellung durch die Post erfolgen. Betroffene können die Postzustellung mit dem nachfolgendem Formular beantragen. Der Postversand ist ausschließlich für Haushalte mit Werbeverbot möglich, eine Umstellung aus anderen Gründen ist ausgeschlossen.